Abrechnung

Jeder ist unabhängig von seinem Versicherungsstatus bei uns herzlich willkommen. Wir betreuen Ihr Kind sehr gerne und kümmern uns intensiv und individuell um Ihre Anliegen und Fragen.

Auch Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung haben die Möglichkeit, die privatärztliche Behandlung als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Eine Abrechnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht möglich.

Alle Patienten erhalten eine Rechnung für die in Anspruch genommenen Leistungen. Die Behandlungskosten richten sich nach der gesetzlich festgelegten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Über die Behandlungskosten informieren wir Sie bei Bedarf gerne vorab.

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